Weiterbildung in der Homöopathie | Übersicht |

| Adressen | Kursraster |

Die Bereichsweiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" ist zeitlich und inhaltlich definiert; sie erfuhr durch die vom Deutschen Ärztetag 1992 beschlossene Musterweiterbildungsordnung eine erhebliche Aufwertung. Allerdings obliegt die Umsetzung bei den einzelnen Landesärztekammern; so wurde sie beispielsweise von der LÄK Baden-Württemberg im Mai 1995 in Kraft gesetzt.

| Zusatzbezeichnung "Homöopathie" | Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" |

Es sei darauf hingewiesen, daß die Phytotherapie im Rahmen der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" vermittelt wird, während die anthroposophisch erweiterte Medizin keine eigene Zusatzbezeichnung führt.


    Zusatzbezeichnung "Homöopathie"

Der Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie setzt voraus:

Weiterbildungszeit
  1. Nachweis einer mindestens 2jährigen klinischen Tätigkeit oder die Anerkennung für das Gebiet Allgemeinmedizin.
  2. Theoretische und praktische Beschäftigung mit homöopathischen Heilverfahren unter Anleitung eines befugten Arztes über mindestens drei Jahre oder eine einjährige Weiterbildung an einem Krankenhaus.
  3. Teilnahme an 6 Kursen von einer Woche Dauer mit 40 Stunden oder wahlweise an einem 6monatigen Kurs in der homöopathischen Therapie.

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Weiterbildungsinhalt
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in dem unterschiedlichen Therapieansatz der Homöopathie, der Indikationsstellung für eine Homöopathie, der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten, der Dokumentation einer Mindestzahl eigener Behandlungsfälle und der Arzneidiagnose an vorgegebenen Krankheitsfällen.

Die sechs Wochenkurse werden sowohl von Verbänden wie auch von Privatorganisatoren angeboten; es ist dringend zu empfehlen, sich vorab über die Anerkennung des Kurses bei der zuständigen LÄK zu informieren. Die dreijährige praktische Ausbildung kann auch über homöopathische Arbeitskreise erfolgen, deren Leiter zur Ausbildung ermächtigt sein müssen. Darüber hinaus bieten die genannten Veranstalter auch spezielle Fortbildungskurse an mit unterschiedlicher Thematik und Schwerpunkten.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat etwa 2000 Mitglieder; er veranstaltet den Jahreskongreß traditionell an Christi Himmelfahrt, während die Landesverbände regionale Fortbildungsveranstaltungen anbieten.

Spezielle Weiterbildungsangebote bestehen auch für Zahn- und Veterinärmediziner u. a. in Freudenstadt und Baden-Baden.

An sämtlichen Universitäten werden fakultative Homöopathie-Seminare für Medizinstudenten angeboten; deren Sprecher treffen sich zweimal jährlich beim Wilseder-Studentenforum, ebenfalls eine Initiative der Karl-und-Veronica- Carstens-Stiftung.

Für die Apothekerschaft hat das Fortbildungsangebot gerade in den letzten Jahren erheblich zugenommen; es wird von den meisten Landesapothekenkammern als Einzelveranstaltung angeboten. Die LÄK Baden-Württemberg führt bereits seit 1985 eine strukturierte Fortbildung zur Homöopathie durch. Außerdem wird von verschiedenen LÄKs im Rahmen der Weiterbildung im Gebiet "Offizin-Pharmazie" das Thema "Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Homöopathie" angeboten.


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    Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren"

Definition:
Naturheilverfahren umfassen im Rahmen der Gesamtmedizin die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte (durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder nebenwirkungsfreier natürlicher Mittel.

Weiterbildungszeit

  1. Nachweis einer mindestens zweijährigen klinischen Tätigkeit
  2. Teilnahme an vier Kursen über naturgemäße Heilweisen von je eine Woche Dauer
  3. Drei Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1. Die dreimonatige Weiterbildung kann auch in Abschnitten von jeweils mindestens zwei Wochen durchgeführt werden.
  4. Die Voraussetzungen (Abs. 2 und 3) für die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren sind auch erfüllt, wenn eine mindestens sechsmonatige Weiterbildung in einer Krankenhauseinrichtung für Naturheilverfahren nachgewiesen wird.

Weiterbildungsinhalt

  • Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in
  • der Hydro- und Thermotherapie
  • der Bewegungstherapie einschließlich der Atemtherapie
  • den Massageverfahren des Bereiches
  • der Ernährungstherapie
  • der Phytotherapie
  • der Ordnungstherapie
  • den ausleitenden Verfahren
  • der Anwendung anderer Therapieprinzipien

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